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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der NewPerspective gegenüber dem Vertragspartner.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn NewPerspective diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  3. Sämtliche Vereinbarungen zwischen NewPerspective und dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Einzelvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote von NewPerspective sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch NewPerspective (auch per E-Mail) zustande.
  2. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- oder Übermittlungsfehlern in der Auftragsbestätigung oder im Angebot kann NewPerspective den Vertrag anfechten, muss jedoch den Irrtum nachweisen.

§3 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die in der Auftragsbestätigung spezifizierte Dienstleistung.
  2. Änderungen, Ergänzungen, Zeichnungen, Grafiken oder sonstige Beschreibungen sowie Beratungsleistungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungen gehören nur dann zum Vertragsinhalt, wenn sie durch NewPerspective schriftlich bestätigt wurden.

§4 Auftragsdurchführung

  1. NewPerspective ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte ganz oder teilweise einzusetzen.
  2. Fristen und Termine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als verbindlich.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch den Kunden verursachte Umstände berechtigen NewPerspective zur angemessenen Verschiebung der Leistung.
  4. Bei der Nutzung von Open-Source- oder Drittanbieter-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine dauerhaft kostenfreie Nutzung kann nicht garantiert werden. Auf Nachfrage informiert NewPerspective über verwendete Komponenten.

§5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen (z. B. Texte, Bilder, Grafiken).
  2. Der Kunde stellt eine oder mehrere Ansprechpersonen mit vollständigen Kontaktdaten zur Verfügung, die zur Auskunft und Entscheidung befugt sind.
  3. Der Kunde stellt NewPerspective von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte frei. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§6 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung und Übergabe der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von 7 Tagen abzunehmen.
  2. Die Abnahme kann durch schlüssiges Verhalten erfolgen (z. B. Nutzung der Leistung oder Zahlung der Abschlussrechnung).
  3. NewPerspective kann Teilleistungen zur vorzeitigen Abnahme vorlegen. Nach erfolgter Teilabnahme sind spätere Einwände ausgeschlossen, sofern dem Kunden alle Umstände bekannt waren.
  4. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.

§7 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen. Bei Festpreisvereinbarungen besteht kein Anspruch auf Preisanpassung bei Mehraufwand oder Einsparung. Budgetplanungen von NewPerspective sind unverbindlich.
  2. Reise- und Fremdkosten sind gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
  3. Wird keine Vergütung vereinbart, gilt eine angemessene Vergütung als geschuldet. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen der von NewPerspective üblicherweise verlangte Satz.

§8 Mängel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese umgehend gemäß §377 HGB schriftlich zu rügen.
  2. Später erkennbare Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden (§377 HGB).
  3. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
  4. Mängelrügen müssen eine konkrete Beschreibung enthalten. Der Kunde hat bei der Mängelprüfung und -behebung mitzuwirken.
  5. Ist die Rüge unberechtigt, kann NewPerspective eine angemessene Vergütung verlangen. Die Beweislast liegt beim Kunden (§254 BGB entsprechend).
  6. Für vom Kunden vorgenommene Änderungen an der Leistung haftet NewPerspective nicht, sofern diese den Mangel verursacht haben.
  7. Für Mängel durch inkompatible Hard- oder Software übernimmt NewPerspective keine Haftung.
  8. Bei Sachmängeln hat NewPerspective das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  9. Schadenersatzansprüche richten sich ausschließlich nach §9.

§9 Haftung

  1. Für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet NewPerspective gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet NewPerspective ebenfalls gesetzlich.
  3. Für leicht fahrlässige Verstöße gegen nicht wesentliche Vertragspflichten wird keine Haftung übernommen.
  4. Ersatz wird nur für vorhersehbare Schäden (z. B. Kaufpreis) geleistet. Für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter (z. B. Softwarehersteller) wird nicht gehaftet.
  5. Die Verjährungsfrist für Schadenersatz beträgt 1 Jahr, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  6. Der Kunde ist zur Datensicherung verpflichtet. Schäden durch unterlassene Datensicherung werden nicht ersetzt.

§10 Nutzungsrechte an Software

  1. NewPerspective behält das Urheberrecht an Software und integrierten Elementen. Dem Kunden werden zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt.
  2. Der Kunde darf Rechte übertragen und unterlizenzieren.
  3. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller Rechnungen über (§158 Abs. 1 BGB).
  4. Der Kunde kann Urheberrechtsverletzungen selbst geltend machen.
  5. NewPerspective darf die Leistungen zu Referenzzwecken nutzen, dabei jedoch Kundenrechte angemessen berücksichtigen.
  6. NewPerspective darf namentlich als Urheber genannt werden (z. B. im Impressum oder Quellcode). Die Entfernung dieser Hinweise bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Kundendaten. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Wettbewerbszwecken ist untersagt.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, bereits vorlagen, rechtmäßig durch Dritte zugänglich gemacht wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  3. Die Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 Abs. 4 DSGVO.
  4. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Es werden nur Subunternehmer eingesetzt, die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches und europäisches Recht, auch bei Auslandsbezug.
  2. NewPerspective haftet nicht für Inhalte oder Angebote externer Links. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; auch die Aufhebung dieser Klausel muss schriftlich erfolgen. E-Mail genügt.
  4. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung von NewPerspective zulässig, sofern §354a HGB nicht einschlägig ist.
  5. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung gilt die englische Version.

§13 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
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